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HONORAR

Ein Rechtskonsulent oder Mediator wird üblicherweise nach Aufwand entschädigt. Der Stundenansatz bemisst sich nach Schwierigkeitsgrad, Komplexität, Standort und Streitwert. Dieser wird beim Erstgespräch vereinbart und periodisch angepasst. Ich kläre Sie vorgängig auf und prüfe die Voraussetzungen.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Analog einer Krankenkasse übernehmen Rechtsschutzversicherungen einen Teil oder die ganzen Kosten, wenn dies dem Versicherungsvertrag entspricht.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nein, berate ich Sie gerne dabei.
Es ist die Pflicht des Versicherten, den Fall bei seiner Rechtsschutzversicherung zu melden. Diese prüft, ob und in welchem Umfang eine Deckung besteht. Zudem entscheidet sie, ob sie den Fall intern durch eigene oder externe Juristen bearbeiten lässt. Gerne stehen ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

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